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   VGH Bayern, 04.12.2017 - 9 C 17.2034   

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https://dejure.org/2017,50212
VGH Bayern, 04.12.2017 - 9 C 17.2034 (https://dejure.org/2017,50212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2017 - 9 C 17.2034 (https://dejure.org/2017,50212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 9 C 17.2034 (https://dejure.org/2017,50212)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166; BayBO Art. 50, Art. 76 S. 3
    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der zugrunde liegenden Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Verantwortung für die Vorlage eines Bauantrags beim Bauherrn

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der zugrunde liegenden Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166 ; BayBO Art. 50 ; BayBO Art. 76 S. 3
    Prozesskostenhilfe Aufforderung zur Einreichung eines Bauantrags

  • rechtsportal.de

    BayBO Art. 50 ; BayBO Art. 76 S. 3
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts; Verantwortung für die Vorlage eines Bauantrags beim Bauherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 C 16.2602

    Tierschutzrechtliche Anordnungen für Rinder- und Pferdehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2017 - 9 C 17.2034
    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris Rn. 4).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 23.5.2017 - 9 C 16.2602 - juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.675

    Baugenehmigungspflicht für überwiegend ortsfest genutzten Wohnwagen

    Zwar dürfen im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. (§ 116 Satz 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert und die Anforderungen nicht überspannt werden. Der Erfolg muss nicht gewiss sein; es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit, die bereits gegeben ist, wenn ein Obsiegen ebenso infrage kommt, wie ein Unterliegen. Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324

    Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage

    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris Rn. 8; B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 9 C 18.673

    Hundehaltung mit Wohnnutzung im Außenbereich - Prozeskostenhife für einen

    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht jedenfalls dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 14.07.2021 - W 5 K 21.709

    Antrag auf Prozesskostenhilfe, isolierte Zwangsgeldandrohung

    Hinreichend ist die Erfolgsaussicht dann, wenn die Entscheidung von einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage abhängt oder wenn der vom Beteiligten vertretene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2016 - 9 C 15.2201 - juris; B.v. 4.12.2017 - 9 C 17.2034 - juris m.w.N.).
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